Braucht man in der Schweiz eine Krankenkasse?

Ja. Wer sich in der Schweiz niederlässt, muss sich innert drei Monaten nach dem Zuzug krankenversichern. Dann gilt der Schutz rückwirkend ab dem Tag der Ankunft.

Folge 20 · Das ist Ueli · 56 Sekunden. Ansehen

Die deutsche Fassung kommt bald. Bis dahin läuft der Film auf Englisch.

Die echte Regel

Warum die Schweizer lachen, und was es für dich als Neue/n heisst.

Die Grundversicherung ist für alle Pflicht, die in der Schweiz wohnen, ob gesund oder nicht. Du hast drei Monate ab Ankunft; dann gilt der Schutz ab dem Ankunftstag, wer zu spät kommt, ist nicht rückwirkend gedeckt und zahlt einen Zuschlag. Wähl Deine Kasse im ersten Monat.

Die Dreimonatsfrist und der Prämienzuschlag

Blüemlis Urteil: Ding. Ja. Innert drei Monaten nach der Ankunft versichern.

KRANKENKASSE: wörtlich: „Kranken-Kasse“; heisst: die Krankenversicherung Uelis Wort

Sei wie Ueli. Im ersten Monat versichern. Nicht am Tag 89.

Mehr erfahren: Die Dreimonatsfrist und der Prämienzuschlag

Die Regel, erklärt

Die Grundversicherung ist obligatorisch. Laut Bundesamt für Gesundheit muss sich, wer in die Schweiz zieht, innert drei Monaten nach dem Zuzug krankenversichern. Wer sich in dieser Frist versichert, ist ab Beginn des Wohnsitzes gedeckt. Wer zu spät kommt, ist es nicht rückwirkend, und es kommt ein Prämienzuschlag dazu: Unser Ratgeber zur Dreimonatsfrist erklärt, wie er berechnet wird. Jung und nie krank zu sein ändert daran nichts. Wähl Deine Kasse im ersten Monat.

Quellen: FOPH (BAG), requirement to obtain insurance; ch.ch, health insurance for new arrivals

Häufige Fragen

Wie lange hat man Zeit für die Krankenkasse?

Drei Monate ab Zuzug (BAG; ch.ch).

Gilt die Krankenkasse rückwirkend?

Ja, ab Beginn des Wohnsitzes, wenn Du Dich innert drei Monaten versicherst.

Weitere Folgen

Zurück: Schweizerdeutsch oder Hochdeutsch: Versteht man das? Weiter: Wer ist der Samichlaus? Der 6. Dezember in der Schweiz