Wer muss in der Schweiz Eis und Schnee räumen?
Der Eigentümer. Hauseigentümer müssen Schnee und Eis vor dem Eingang, auf privaten Wegen und Zufahrten räumen und können haften, wenn jemand stürzt. Mieter räumen nur, wenn es im Mietvertrag steht.
Folge 32 · Das ist Ueli · 50 Sekunden. Ansehen
Die deutsche Fassung kommt bald. Bis dahin läuft der Film auf Englisch.
Die echte Regel
Warum die Schweizer lachen, und was es für dich als Neue/n heisst.
Der Schweizer Winter bringt Eis auf jede Zufahrt, und das Gesetz sagt klar, wer dafür geradesteht: der Eigentümer. Viele geben die Arbeit einem Hauswart, manche Verträge den Mietern. Schau in Deinen Vertrag; steht es nicht drin, ist Wischen eine Freundlichkeit, keine Pflicht.
Blüemlis Urteil: Ding. Der Eigentümer haftet. Eigentümer müssen Eingänge, private Wege und Zufahrten räumen. Stürzt jemand, können sie haften.
Sei wie Ueli. Lies Deinen Vertrag. Dann nimm trotzdem den Besen.
Mehr erfahren: So bekommst Du eine Wohnung (auf Englisch)
Die Regel, erklärt
Die Beratungsstelle für Unfallverhütung, BFU, beschreibt die Pflicht: Hauseigentümer müssen für die Schneeräumung vor dem Hauseingang, auf privaten Fusswegen und Zufahrten sowie auf dem Dach sorgen. Die Haftung stützt sich auf Artikel 58 des Obligationenrechts, die Werkeigentümerhaftung. Verlangt ist, was zumutbar ist, während der üblichen Gehzeiten. Mieter räumen gemeinsame Flächen oder Schnee laut Mieterverband nur, wenn es im Mietvertrag steht.
Quellen: BFU, Vorgaben für den Winterdienst beim Hauszugang; Mieterinnen- und Mieterverband, tips on neighbours and house rules
Häufige Fragen
Müssen Mieter in der Schweiz Schnee schaufeln?
Nur, wenn es im Mietvertrag steht (Mieterverband).
Wer haftet, wenn jemand auf Eis vor dem Haus ausrutscht?
Der Eigentümer kann haften, als Werkeigentümer nach Art. 58 OR (BFU).
Weitere Folgen
Zurück: Warum hat dieses Schweizer Gras eine Mauer? Weiter: Wann beginnt in der Schweiz die Nachtruhe?