SERAFE: die Haushaltabgabe für Radio und Fernsehen
CHF 335 pro Jahr und Haushalt, mit oder ohne Fernseher. Anmelden müssen Sie sich nie, abmelden können Sie sich nicht.
Was sie kostet
Die Haushaltabgabe beträgt CHF 335 pro Jahr und Haushalt, nicht pro Person. Sie sinkt 2027 auf CHF 312 und 2029 auf CHF 300, gestützt auf Artikel 57 der Radio- und Fernsehverordnung.
Sie ist geräteunabhängig. Kein Fernseher, nur Streaming, ein Laptop, gar kein Bildschirm: Der Betrag bleibt gleich. Die frühere Abmeldung für Haushalte ohne Empfangsgerät endete am 31. Dezember 2023 und existiert nicht mehr.
Wie Sie auf die Liste kommen
Bei SERAFE melden Sie sich nie selbst an. Ihre Anmeldung bei der Gemeinde fliesst automatisch ins Haushaltregister. Ein weiterer Grund, warum die Anmeldung der Schalter für alles Übrige ist.
Jeder Haushalt wird einer von zwölf Rechnungsgruppen zugeteilt. In welchem Monat die erste Rechnung kommt, hängt also von der Gruppe ab, nicht von Ihrer Ankunft. Diese erste Rechnung wird ab Ihrem Anmeldedatum anteilig berechnet.
Wohngemeinschaften
Eine Abgabe pro Wohnung. Alle Erwachsenen im Haushalt haften solidarisch, das heisst, SERAFE kann den vollen Betrag bei einer einzigen Person einfordern.
SERAFE teilt die Rechnung nicht unter Mitbewohnenden auf. Die Aufteilung ist Ihre private Abmachung, und es lohnt sich, sie bei jedem Ein- und Auszug schriftlich festzuhalten.
Rechnungen, Mahnungen und was Verzug kostet
Die Jahresrechnung ist innert 60 Tagen zahlbar. Quartalsrechnungen gibt es auf Wunsch und kosten CHF 2 mehr pro Papierrechnung, insgesamt also CHF 343 pro Jahr.
Eine Mahnung kostet CHF 5, die Einleitung der Betreibung CHF 20. Eine ignorierte Rechnung endet unter Umständen mit einem Eintrag im Betreibungsregister, und genau dieses Register prüfen Vermieter bei der nächsten Wohnungsbewerbung.
Befreiungen, und der häufigste Irrtum
Sozialhilfebeziehende sind nicht befreit. Die Abgabe ist im Grundbedarf bereits enthalten, die Rechnung kommt trotzdem und muss bezahlt werden.
Haushalte, in denen jemand jährliche Ergänzungsleistungen bezieht, sind auf Gesuch hin befreit. Die Befreiung erfolgt nicht automatisch, jemand muss sie beantragen.
Wegzug aus der Schweiz
Die Abgabepflicht endet am Datum der offiziellen Abmeldung bei der Gemeinde, nicht am Tag des Abflugs. Melden Sie sich korrekt ab.
Bereits bezahlte Beträge für die Zeit nach der Abmeldung werden anteilig zurückerstattet.